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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für airtango Video

 

1. Leistungen von airtango InstoreTV GmbH

 

A Programmangebot

1. airtango Instore TV GmbH (im Folgenden: airtango) stellt Betreibern von Fitnessstudios, Sport- und Gesundheitszentren (im Folgenden: Studiopartner) mehrere Video-Programmkanäle nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Marke „airtango Video“ zur Verfügung. Dazu schließen airtango und der Studiopartner einen Vertrag (im Folgenden: Kooperationsvereinbarung).

2. Es steht airtango frei, die angebotenen Videokanäle abzuändern und anzupassen, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt.

3. Stellt airtango im Videobereich mehrere Programmkanäle zur Verfügung, so kann der Studiopartner einen Wechsel des Kanals per E-Mail bei airtango beauftragen. airtango stellt sicher, dass der Kanalwechsel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Mail-Eingang umgesetzt wird.

B airtango Video

1. airtango Video wird dem Studiopartner kostenfrei zur Verfügung gestellt. airtango hat im Gegenzug das Recht, über die Box(en) Werbeinhalte in Form von Video-Clips, Display-Ads und Rubrikenwerbung auf den vom Studiopartner bereitgestellten TV-Screens auszustrahlen.

2. Die Erlöse aus dieser Werbevermarktung stehen ausschließlich airtango zu.

C airtango Box

1. Der Studiopartner benötigt zum Empfang der airtango Video-Programmkanäle ein von airtango zu lieferndes Empfangs- und Speichermedium (im Folgenden „Box(en)“ genannt).

2. Der Studiopartner erhält mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung eine oder mehrere Box(en) leihweise von airtango gestellt und verpflichtet sich, die Box(en) an den vorgesehenen TV-Screen(s) des Studios direkt oder über ein internes Netzwerk anzuschließen und mittels der mitgelieferten App in Betrieb zu nehmen.

3. Für den Fall einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung liegt es in der Verantwortung des Studiopartners, die Box(en) an airtango innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Dies erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Studiopartners. Falls der Studiopartner seine Verpflichtung nicht erfüllt, hat airtango das Recht, dem Studiopartner den Verlust der Box mit einem Nettobetrag von EUR 90,00 je Box in Rechnung zu stellen.

2. Pflichten des Studiopartners

1. Es liegt in der Verantwortung des Studiopartners, die Box(en) an das Internet anzuschließen, um das Programmangebot von airtango zu empfangen. Es liegt in der Verantwortung des Studiopartners, die möglichen Ausgaben und Kosten zu tragen. Der Studiopartner ist verantwortlich für die Installation der airtango Box(en), die für den Empfang von Programmen erforderlich sind, sowie der kompatiblen Endgeräte (TV, Display, usw.).

2. Der Studiopartner verpflichtet sich, auf allen TV-Screens oder anderen Geräten, auf denen gemäß Kooperationsvereinbarung die Ausspielung von airtango Video erfolgt, ausschließlich und für die gesamte Dauer der Kooperationsvereinbarung airtango Video auszustrahlen.

3. Der Studiopartner stellt sicher, dass die genannten TV-Screens bzw. Geräte während der gesamten Öffnungszeit des Studios in Betrieb und an die airtango Box angeschlossen sind.

4. Der Studiopartner ist durch die Kooperationsvereinbarung ausschließlich berechtigt, die in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Angebote zu nutzen. Es ist dem Studiopartner untersagt, die Inhalte der Angebote an anderen Standorten als dem/den vertragsgegenständlichen Standort(en) zu präsentieren, abzuspielen, vorzuführen oder zugänglich zu machen. Gegebenenfalls verletzt er auch die Rechte anderer an den Inhalten und muss damit rechnen, dass airtango und andere Ansprüche geltend machen werden.

5. Falls der Studiopartner den vertragsgegenständlichen Dienst ganz oder teilweise entgegen der oben genannten Regelung nutzt, ist airtango berechtigt, eine Vertragsstrafe gegen den Studiopartner zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt pauschal 250 €, unabhängig von der Zahl der installierten Box(en).

6. airtango muss umgehend informiert werden, wenn nach dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung Änderungen an den Daten des Studiopartners und der zuständigen Techniker vorgenommen werden (z.B. Name des Unternehmens, Eigentümerverhältnisse, Anschrift des Unternehmens und Standort der Box, Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern). Wenn die Bankverbindung geändert wird, ist der Studiopartner angehalten, airtango sofort darüber zu informieren und gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sofern diese Zahlungsmethode vereinbart wurde.

7. Es ist nicht gestattet, dass der Studiopartner airtango Box(en) an Dritte überlässt. Darüber hinaus ist es dem Studiopartner untersagt, eine Box zu nutzen, um das Angebot außerhalb der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten zu empfangen, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag mit airtango vereinbart ist.
Es liegt in der Verantwortung des Studiopartners, airtango sofort über jegliche Beschädigung oder den Verlust einer Box unter den angegebenen E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zu
informieren. Wenn weitere Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage anhalten, hat er dieselbe Verantwortung.

8. Der Studiopartner erkennt an, dass es nicht gestattet ist, verschlüsselte Inhalte von der airtango Box(en) extern aufzunehmen und zu speichern. Nach Vertragsende hat der Studiopartner keinen Zugriff mehr auf eventuelle Inhalte oder Daten.

9. Der Studiopartner sichert zu, dass Werbepartner oder deren Vertreter im Einzelfall Zutritt zum Fitnessstudio erhalten, um Fotos der TV-Screens zum Nachweis der Auslieferung von Werbeclips zu machen.

3. Aufführungsrechte

1. Die von airtango angebotenen Videokanäle beinhalten ausschließlich Content, der direkt beim Rechteinhaber lizenziert wird. Gebühren an die jeweilige Verwertungsgesellschaft (D: GEMA, CH: SUISA, A: AKM) entfallen vollständig.

2. airtango kann auf Anforderung des Studiopartners ein entsprechendes Zertifikat ausstellen, das vom Kooperationsvereinbarungspartner bei der für ihn zuständigen Verwertungsgesellschaft vorgelegt werden kann, um die Gebühren für die bespielten Räume zu vermeiden. airtango trägt für Inhalte, die nicht Teil von airtango Video sind und die der Studiopartner entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung auf den TV-Screens ausspielt, keine Verantwortung. Der Studiopartner hat airtango insofern von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

4. Zahlungsfristen, Zahlungsart, Preisänderungen bei airtango music

1. Die einmalige Installationsgebühr für airtango Video zahlt der Studiopartner im Voraus an airtango.

2. Falls der Studiopartner die Zahlungsverpflichtungen seit 3 (drei) oder mehr Monaten nicht bezahlt hat, kann airtango ihm die Nutzungsberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs entziehen und/oder weitere Leistungen so lange verweigern. Durch das Sperren der Box wird dies umgesetzt. Neben dem Recht auf Entzug der Nutzungsberechtigung bleibt das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Falls airtango die Kooperationsvereinbarung nach einer entsprechenden Abmahnung kündigt oder im Falle anderer Leistungspflichtverletzungen des Studiopartners eine Frist zur Nacherfüllung nicht eingehalten hat, muss der Studiopartner einen pauschalisierten Schadenersatz zahlen. Der Schadenersatz beträgt netto EUR 20 pro Box, die bis zum regulären Ende der Kooperationsvereinbarung bezahlt werden müssen.

5 Leistungsstörungen

1. Der Studiopartner ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Nutzungsgebühr entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Studiopartner und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als drei Tage je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als einem Tag ab Beginn des zweiten Tages nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr.

2. Kein Programmausfall liegt vor, wenn
a) der Studiopartner seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2 (1.-3.) nicht nachkommt oder
b) bei einem vom Studiopartner gemeldeten Defekt der Box airtango innerhalb von 3 Arbeitstagen eine neue Box zur Verfügung stellt.

3. Ziffer 5 1. gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf der Box ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.

6 Datenschutz

1. Die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden liegt bei der airtango Instore TV GmbH, welche unter der Leitung von Chang-Hun Jo, Steffen Knödler und Marcus Schlosser in 74564 Crailsheim ansässig ist. airtango hat einen Beauftragten für Datenschutz bestellt, der unter der oben genannten Telefonnummer erreichbar ist.

2. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von airtango erbrachten Leistungen werden von airtango verarbeitet und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach HGB und AO) gespeichert, soweit dies für die Vertragserfüllung, insbesondere für die Durchführung des Kundenservice sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Die Daten werden, abhängig vom jeweiligen Abonnement, ggf. an Dritte, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden stehen (z.B. IPTV-Anbieter), und an Dienstleister, die im Auftrag von airtango Leistungen erbringen (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO), übermittelt. Sofern sich ein airtango Dienstleister in einem Drittland befindet, wird durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet, dass die Rechte des Kunden als betroffene Person gewahrt sind. Zudem kann airtango unter Umständen die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (z.B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) übermitteln.

3. Um die Bonität zu überprüfen, kann airtango und möglicherweise Dritte gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz f der Datenschutzgesetze Informationen über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung von Verträgen sowie weitere relevante Vertragsabwicklungsdaten an Wirtschaftsauskunfteien wie die Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, übermitteln. Im Falle der Verwendung dieses Dienstes wird airtango von der Infoscore Consumer Data GmbH Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden sowie zu seiner Bonität erhalten. Diese Informationen werden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren errechnet und beinhalten auch Anschriftendaten bei der Berechnung des zukünftigen Verhaltens. Die Bonitätsprüfung soll airtango finanzielle Schwierigkeiten sparen, die durch die Kooperationsvereinbarung entstehen könnten. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung kann ggf. zu Einschränkungen bei der Zahlungsweise oder zur Ablehnung eines Vertragsabschlusses führen.

4. Es steht dem Kunden zu, kostenlos Auskunft über die personenbezogenen Daten, die er bei airtango gespeichert hat, gemäß Artikel 15 des Datenschutzgesetzes zu erhalten. Des Weiteren hat der Kunde das Recht, Änderungen, Löschen oder Einschränkungen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu verlangen (Artikel 16-18 DS-GVO). Außerdem hat er das Recht, die entsprechenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO). Der Kunde hat das Recht, jederzeit einer Datenverarbeitung zu widersprechen, die zur Wahrung berechtigter Interessen von airtango oder eines Dritten erforderlich ist oder zum Zweck der Direktwerbung erfolgt (Art. 21 DSGVO). Der Kunde hat die Möglichkeit, entsprechende Anfragen an info[at]airtango.com zu stellen. Falls der Kunde der Meinung ist, dass airtango seine personenbezogenen Daten nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet, hat er die Möglichkeit, eine zuständige Behörde zu kontaktieren.

5. Weitere Informationen zum Datenschutz bei airtango finden sich in der jeweils aktuellen Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Webseite unter www.airtango.com.

7 Schlussbestimmungen

1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

2. airtango kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Studiopartner der Änderung nicht innerhalb der von airtango gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. airtango weist den Studiopartner in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Klausel gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die wirtschaftlich sinnvoll ist und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

4. Der unter diese AGB fallende Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien den Kooperationsvereinbarungsgegenstand betreffend. Nebenabreden, auch mündlicher Art, wurden nicht getroffen. Sofern nicht anders in der Kooperationsvereinbarung vereinbart wurde, haben Änderungen, Veränderungen oder Abänderungen der Kooperationsvereinbarung sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Beendigung der Kooperationsvereinbarung stehenden Erklärungen nur Gültigkeit, wenn sie in Schriftform (rückbestätigtes E-Mail, Fax oder eingeschriebener Brief) erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die Schriftform ist auch für den Verzicht auf diese Bestimmung erforderlich.

airtango Instore TV GmbH
Seckendorffallee 19-21, 74564 Crailsheim
Geschäftsführer: Steffen Knödler, Marcus Schlosser, Chang Hun-Jo
Telefon: +49 – (0) 7954 47 59 899
E-Mail: info@airtango.com
Web: www.airtango.com
Handelsregister Ulm HRB 735 014

Stand: 08. April 2026