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Oktagon MMA

4×2 Tickets gewinnen für das Oktagon MMA Event am 18.11.23 in Köln. Mehr Infos findest Du hier: www.oktagonmma.com. Auslosungen im 2 Wochen Takt – jeweils 1×2 Tickets am 18.09 / 02.10 /  16.10 und  30.10.2023.

Gewinnspiel beendet!

Glücksgefühle-Festival

3×2 Tages-Tickets für das Glücksgefühle-Festival vom 14.09. bis zum 17.09.23. Mehr Infos zum Event findest Du hier: www.gluecksgefuehle-festival.de  Die Auslosung ist am 08.09.2023.

Gewinnspiel beendet!

Indian Spirit Festival

Mitmachen und Gewinnen! 2×2 Full Weekend Tickets inkl. Camping für das Indian Spirit Festival vom 30.08. bis zum 04.09.23. Mehr Infos zum Event findest Du hier: www.indian-spirit.de

Gewinnspiel beendet!

AirbeatOne

Wir starten ein weiteres Gewinnspiel: Ihr könnt 2×2 Festivaltickets für das AirbeatOne Festival vom 12.-16.Juli 2023 auf dem Flugplatz Neustadt-Glewe gewinnen! Mehr Infos zum Event findest Du hier: www.airbeat-one.de

Gewinnspiel beendet!

Kessel Festival 2023

Sei dabei und gewinne 2×2 VIP-TICKETS, für das Kessel Festival am 24.+25.06. auf dem Canstatter Wasen in Stuttgart. Mehr Infos zum Event findest Du hier: www.kesselfestival.de

Gewinnspiel beendet!

OKTAGON 44: Oberhausen

Mach mit und gewinne 2 exklusive Premium Tickets der höchsten Kategorie, für das Oktagon MMA Event am 17.06. in der Rudolf Weber-Arena, Oberhausen. Mehr Infos zum Event findest Du hier: www.oktagonmma.com

Gewinnspiel beendet!

Gewinnspiel–Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist airtango media GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Florian Lormes & Matthias Pradl.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Meta (Facebook, Instagram) oder einem anderen Social Media Anbieter. Das Gewinnspiel wird lediglich auf dem airtango Instagram promotet.

§ 2 Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.

(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Weiterverkauf des Gewinns an Dritte ist untersagt.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten
gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

§ 3 Teilnahme

(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Bewerbung per E-Mail. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels
zu entnehmen sind.

(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.

(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen ( E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.